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Zertifizierung
 
 

Laut BGBl I 84/2005 des österreichischen Gesetzgebers sind Abschlussprüfer verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen einer externen Qualitätsprüfung zu unterziehen.

Im Jahr 2010 hat eine externe Qualitätsprüfung für unseren Prüfungsbetrieb stattgefunden. Auf Basis der Beurteilung des Qualitätsprüfers erteilte uns der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätsprüfung. Unsere Gesellschaft verfügt daher über eine aufrechte Bescheinigung und ist in das öffentliche Register der Qualitätskontrollbehörde für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften eingetragen.

Die Bescheinigung ist im öffentlichen Register des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend einzusehen.

 

Trias Wirtschaftstreuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft

Goldner, Krismer & Kirchner

 

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